Die neue E-Rechnungspflicht gilt wie dargestellt grundsätzlich ab 1. Januar 2025.
Der Rechnungsempfänger muss der Ausstellung einer Rechnung als E-Rechnung nicht zustimmen. Die Zustimmung ist nur für elektronische Rechnungen erforderlich, die entweder nicht den neuen E-Rechnungsvorgaben entsprechen oder wenn keine E-Rechnungspflicht besteht (z.B. bei bestimmten steuerfreien Umsätzen oder Kleinbetragsrechnungen).
„Die Einführung der SAP DRC Cloud Edition bei MBDA Deutschland hat unsere Fähigkeit, globale Compliance-Anforderungen effektiv zu managen, entscheidend verbessert. Mit der Unterstützung von Fink IT konnten wir die Systemmigration ohne Betriebsunterbrechung realisieren, was unsere Rechnungsverarbeitung erheblich beschleunigt hat. Dieser Übergang ermöglicht uns eine bessere Anpassung an sich ändernde regulatorische Landschaften und bietet eine solide Plattform für weiteres Wachstum und technologische Anpassungen.“
Stefan Bleh, Head of ERP/SAP MBDA Deutschland GmbH